Allgemeine Geschäftsbedingungen für das 4 Bikes Festival

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das 4 Bikes Festival

1. Veranstalter

pq world GmbH
Kimbacher Str. 209
64732 Bad König

Tel: 06063-577277
e-Mail: [email protected]

2. Teilnahmebedingungen; gesundheitliche Voraussetzungen

2.1. Das „4 Bikes Festival“ (im Folgenden „Festival“) ist ein Fahrradfestival, das je nach Ticketkategorie zur Teilnahme an Wettbewerben insbesondere Fahrradrennen in wildem Gelände berechtigt. Jeder Teilnehmer gewährleistet daher, dass er die für seinen gebuchten Wettbewerb/Rennen erforderliche körperliche Fitness, fahrerische Technik, technisch einwandfreies und geeignetes Gerät sowie insbesondere angemessene Schutzausrüstung (Helm, Handschuhe etc.) mitbringt.

2.2. Vor dem Erwerb eines Tickets das zur Teilnahme an einem Wettbewerb berechtigt wird empfohlen im Zweifel insbesondere einen geeigneten ärztlichen Gesundheitscheck durchführen zu lassen.

3. Geltung der AGB; Ticket Weiterverkaufsverbot

Das Festival findet auf dem ehemaligen US-Munitions-Instandsetzungs-Depot Hainhaus sowie in seiner unmittelbaren Umgebung im Odenwald und gegebenenfalls darüber hin-aus statt. Das Festivalgelände umfasst sämtliche Flächen zu denen nur Zutritt mit gültigem Festivalticket gewährt wird, dazu gehören insbesondere alle Bereiche innerhalb des Patrouillen Rundkurses in dem sich sämtliche bespielten Flächen befinden inklusive Camping- und Parkgelände, die ausgewiesenen Fahrradstrecken sowie die Zuwegungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten auf dem gesamten Festivalgelände.

3.1. Diese AGB gelten zwischen dem Käufer und/oder rechtmäßigem Besitzer einer Eintritts-karte („Besucher“) und der Veranstalterin, der pq-world GmbH („Veranstalter“).

3.2. Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen. Gewerbliche ist jeder Weiterverkauf zu einem höheren Preis, als dem offiziellen Preis des Veranstalters zzgl. Vorverkaufsgebühr.

4. Ticket Kategorien; Cashless Payment

4.1. Tickets können in unterschiedlichen Kategorien und für spezielle Wettbewerbe erworben werden. Bei Kauf eines Tickets werden die mit dem Ticket verbundenen Ansprüche ausdrücklich ausgewiesen. Die Artikelbeschreibung ist in Anlage 1 („Tickets Artikelbeschreibung“) ausgewiesen, der wesentliche Bestandteil der Vertragsbedingungen zwischen Besucher und Veranstalter ist. Der Veranstalter behält sich vor, weitere Ticketkategorien einzuführen und wird über die Ticketkategorien regelmäßig im Internet auf www.4bikes-festival/AGB informieren.

4.2. Wer die Campingfläche mit Zelt Wohnmobil etc. nutzen möchte, muss in der Regel eine Campingplatzgebühr entrichte die nicht im Ticketpreis enthalten ist. Die Höhe der Gebühr kann je nach Nutzung variieren. Es ist möglich auf dem Festivalgelände Upgrades, weitere Startplatzberechtigungen und Zugangsberechtigung zu weiteren Teilveranstaltung zu erwerben.

4.3. Der Veranstalter behält sich vor, ein Cashless Payment System zu verwenden, d.h. dass Dienstleistungen und Waren auf dem Festivalgelände nicht mit Bargeld erworben wer-den können.

5. Anreise; Parken; Campen

5.1. In Ticketpreis ist die Campinggebühr in der Regel nicht inbegriffen. Der Veranstalter be-hält sich vor im Rahmen seines nachhaltigen Müllkonzepts ein für den Besucher kosten-pflichtiges Pfandsystem zu betreiben.

5.2. Parken und/oder Campieren ist auf dem gesamten Festivalgelände nur in den ausgewiesenen Zonen erlaubt. Auf dem gesamten Festivalgelände und den Parkflächen gilt die StVO. Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt

5.3. Der Veranstalter informiert ausführlich über Anreise, Campingbeginn, Ausweichmöglichkeiten etc. im Internet unter www.4bikes-festival.de/FAQ.

6. Einlass; Einlass- und Taschenkontrolle

6.1. Der Zutritt zum Festivalgelände wird nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Der Besucher tauscht bei seinem Zugang zum Festivalgelände die Eintrittskarte gegen einen digital lesbaren Zugangsschlüssel (QR-Code; RFID etc.), der bei jedem Zugang einer Veranstaltung, einem Rennen, einer Bühne oder Show ausgelesen wird. Eintritt frei ist für Kinder bis einschl. 14 Jahren.

6.2. Beim Zutritt zum Festivalgelände wird eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungs-dienst durchgeführt. Auf dem Gelände der Hauptbühne, Musikbereich und Weiteren ist die Mitnahme von Glasflaschen und alkoholischen Getränken nicht erlaubt, der Ordnungsdienst führt Taschenkontrollen durch. Besucher erklären sich damit einverstanden.

6.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände zu verweigern oder ihn vom Festivalgelände zu verweisen aus wichtigem Grund. Wichtige Gründe in der Person oder dem Verhalten des Besuchers sind insbesondere ei-ne offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung sowie Äußerungen gegenüber anderen sowie entsprechend motivierte Handlungen.

5. Hausrecht; Verhaltensregeln

5.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Anordnungen der Mitarbeiter des Veranstalters ist Folge zu leisten.

5.2. Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke sowie das Fotografieren oder Filmen zu diesem Zweck sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters grundsätzlich untersagt. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren.

5.3. Bei Verstoße gegen die Verhaltensregeln, kann der Besucher vom Festivalgelände verwiesen werden. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

6. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen

6.1. Im Falle der Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter bekommt der Besucher den Ticketpreis inklusive möglicherweise erhobener Vorverkaufsgebühren erstattet.

6.2. Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Teilnehmer des Festivals befürchten lassen, wird die Veranstaltung abgesagt oder sofort abgebrochen. Die Absage kann sich auf einzelne Wettbewerbe beschränken. In diesem Falle sowie bei Abbruch aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

6.3. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Wettbewerbe, Rennen, Messe oder Attraktionen Streichung hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung im Bezug der betroffenen Ticketkategorie gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen.

7. Sicherheit

7.1. Selbst trotz bester Streckenführung, -sicherung und -markierung für die der Veranstalter sorgt, bergen Radrennen, Trails und Jumps die damit verbundenen typischen Risiken, insbesondere kann es zu Stürzen kommen und das Material ist extremen Belastungen ausgesetzt.

7.2. Der Veranstalter behält sich vor, einen Besucher die Teilnahme an einem Wettbewerb/Rennen zu verweigern, der die vorstehenden Grundvoraussetzungen angemessene Fitness, Skills und Ausrüstung offensichtlich nicht vollständig erfüllt.

8. Haftung

8.1. Der Veranstalter haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für abgegebene Garantien.

8.2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung Voraussetzung für die Durchführung des Vertrages sind und auf deren Erfüllung die Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

8.3. Sofern und soweit eine Haftung nicht aus anderen Gründen gegeben ist, ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.4. Haftungsbeschränkungen gelten ausnahmslos auch in Bezug auf die Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

9. Covid-19

9.1. Aufgrund des Covid 19-Virus ist unsicher, ob Veranstaltungen im Jahr 2021 stattfinden können. Im Fall der Absage der Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen des Covid 19-Virus gilt Ziff. 6.1.

9.2. Vorstehendes gilt gleichermaßen, wenn der Veranstalter nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass die Veranstaltung abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher, aufgrund von Einreisebeschränkungen der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, Sponsoren etc., für die der Veranstalter keinen Ersatz beschaffen kann.

10. Bildaufnahmen

10.1. Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildton-aufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise um-fassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, ins-besondere aber nicht abschließend zur Berichterstattung und zur Bewerbung der Veranstaltung und aller sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters sowie seiner verbundenen Firmen sowie zur Sponsorenakquise.

11. Anwendbares Recht; Sonstiges

11.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Michelstadt.

11.2. Die Europäische Kommission stellt hier eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.

11.3. An einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren nimmt der Veranstalter nicht teil, sollte der Besucher sein Ticket nicht im Internet gekauft haben.

Odenwald, 10.Mai 2021